Bekanntmachung für Seefahrer vom WSA 26/2013
Vor Cuxhaven ist eine neue Tonne ausgebracht worden: 31a. Verbunden damit ist die Einschränkung der Nutzung südlich der grünen Tonnenlinie 35 (querab Hafen Altenbruch) - 31a (ca. Höhe Kugelbake).
Passagen (in Richtung NW) südlich (links) des Fahrwassers sind nicht gestattet. Die Nutzung
des Gewässerabschnitts ist jedoch als 'Hafenverkehr' zwischen den Cuxhavener Häfen unter der Voraussetzung der Nichtgefährdung der durchgehenden Schifffahrt erlaubt. Beachtet: Damit soll die Zugänglichkeit zu den Cuxhavener Industriehäfen behinderungsfreier gestaltet werden.
Die Rechte der Großschifffahrt wurden hier gestärkt. Das Segelrevier vor der Haustür wird
kleiner!
Kommentar schreiben